Erbschaftsteuer vor der Reform: Was das Verfassungsgericht 2026 für Erben und Familienunternehmen bedeuten könnte
28. August 2026
Wer in den kommenden Jahren erbt, verschenkt oder ein Unternehmen übergibt, blickt derzeit auf eine ungewöhnliche Gemengelage: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober 2026 über die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer, gleichzeitig hat die SPD bereits ein eigenes Reformkonzept vorgelegt, noch bevor Karlsruhe überhaupt entschieden hat. Für Familien mit Immobilien, Betriebsvermögen oder größeren Depots stellt sich damit eine unbequeme Frage: Reicht die Zeit noch, um heute zu handeln, oder wartet man besser ab? Ein nüchterner Überblick über das, was aktuell tatsächlich feststeht – und was noch reine Spekulation ist.
Was gerade konkret passiert
Am 13. Oktober 2026 verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mündlich über eine Verfassungsbeschwerde (Az. 1 BvR 804/22), die sich gegen die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz richtet. Im Kern geht es um die Frage, ob es verfassungsgemäß ist, dass Erben und Beschenkte von Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen weitgehend oder sogar vollständig von der Erbschaftsteuer befreit werden können, während für den Erwerb von „normalem" Vermögen wie Wertpapieren oder selbst genutzten Immobilien keine vergleichbaren Vergünstigungen gelten.
Das ist kein neues Thema für Karlsruhe. Bereits 2014 hatte das Gericht die damaligen Verschonungsregeln für teilweise verfassungswidrig erklärt, woraufhin der Gesetzgeber 2016 nachgebessert hat. Jetzt steht erneut zur Debatte, ob auch die reformierten Regeln zu weit gehen.
Parallel dazu hat die SPD im Januar 2026 ein eigenes Eckpunktepapier zur Erbschaftsteuerreform vorgelegt – noch bevor das Urteil überhaupt vorliegt. Der Vorschlag sieht unter anderem einen einmaligen Lebensfreibetrag von 900.000 Euro für Übertragungen innerhalb der Familie vor und würde die heutige Zehn-Jahres-Regelung, nach der Freibeträge alle zehn Jahre neu genutzt werden können, abschaffen. Ein Gesetzentwurf oder gar ein Zeitplan für ein Gesetzgebungsverfahren existiert bislang nicht – es handelt sich um ein politisches Positionspapier einer Regierungspartei, nicht um beschlossenes oder auch nur eingebrachtes Recht.
Was heute noch gilt – und worauf sich niemand verlassen sollte
Wichtig für die Einordnung: Solange Karlsruhe nicht entschieden und der Gesetzgeber nicht gehandelt hat, gilt uneingeschränkt das aktuelle Recht. Die persönlichen Freibeträge liegen für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner bei 500.000 Euro, für Kinder bei jeweils 400.000 Euro, für Enkel bei 200.000 Euro. Hinzu kommen Sonderregeln wie der komplett steuerfreie Erwerb der selbst genutzten Familienimmobilie durch den überlebenden Ehepartner, sofern dieser sie mindestens zehn Jahre selbst bewohnt. Die Steuersätze bewegen sich je nach Steuerklasse und Erwerbshöhe zwischen 7 und 50 Prozent.
Diese Zahlen können sich ändern, müssen es aber nicht zwingend, und schon gar nicht in der Form, die derzeit in Positionspapieren diskutiert wird. Zwischen einem Verfassungsgerichtsurteil, das dem Gesetzgeber eine Frist zur Nachbesserung setzt, und einem tatsächlich verabschiedeten neuen Gesetz können erfahrungsgemäß Jahre vergehen – 2014 bis zur Neuregelung 2016 waren es rund zwei Jahre, mit einer Übergangsfrist, in der das alte Recht zunächst weitergalt.
Warum die Debatte trotzdem relevant ist
Auch wenn nichts final entschieden ist, lohnt sich ein Blick auf die Richtung der Diskussion, weil sie zeigt, wo mögliche Reibungspunkte liegen:
Verschonung von Betriebsvermögen. Sollte Karlsruhe die heutigen Regeln kippen oder deutlich einschränken, träfe das vor allem Familienunternehmen, bei denen eine Nachfolge ansteht. Die Verschonungsregeln reichen von einer weitgehenden Steuerbefreiung bis zu einem vollständigen Erlass bei sehr großen Erwerben – genau diese Bandbreite steht jetzt auf dem Prüfstand.
Wegfall der Zehn-Jahres-Regelung. Der SPD-Vorschlag, Freibeträge nur noch einmalig statt alle zehn Jahre zu gewähren, würde vor allem Familien mit größerem Vermögen treffen, die heute Vermögensübertragungen bewusst über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume strecken, um Freibeträge mehrfach zu nutzen.
Bewertung von Immobilien. Auch die Frage, wie Immobilienvermögen für die Erbschaftsteuer bewertet wird, steht in mehreren Reformüberlegungen zur Diskussion – ein Thema mit direkter Wirkung auf jede Familie mit Wohneigentum, nicht nur auf Unternehmer.
Was das für deine Vermögensplanung bedeutet
Drei Dinge helfen jetzt mehr als Aktionismus:
Nicht auf Basis von Ankündigungen handeln. Ein Positionspapier einer Partei ist kein Gesetz, und auch ein Verfassungsgerichtsurteil im Oktober 2026 bedeutet nicht automatisch eine sofortige Rechtsänderung. Wer jetzt überstürzt Vermögen überträgt, nur weil irgendwo „die Erbschaftsteuer wird verschärft" steht, trifft möglicherweise eine Entscheidung, die sich später als unnötig oder sogar nachteilig erweist.
Die eigene Situation trotzdem jetzt prüfen lassen. Unabhängig von der politischen Debatte gilt: Wer Vermögen zu übertragen hat – ob Immobilien, ein Unternehmen oder ein größeres Depot – profitiert von einer Nachfolgeplanung, die rechtzeitig und nicht erst unter Zeitdruck erfolgt. Ob und in welcher Form aktuell eine Übertragung sinnvoll ist, hängt stark vom Einzelfall ab und gehört in die Hände einer Steuerberatung oder eines Fachanwalts für Erbrecht – WEALTHMADE berät hierzu nicht individuell rechtlich oder steuerlich.
Die Entwicklung beobachten, statt sie zu ignorieren. Gerade wer eine Unternehmensnachfolge oder eine größere Immobilienübertragung mittelfristig plant, sollte die Entscheidung aus Karlsruhe und die anschließende Gesetzgebung im Blick behalten. Zwischen Urteil und tatsächlicher Neuregelung liegt in aller Regel ein Zeitfenster, das sich für eine informierte Planung nutzen lässt – wenn man es kennt.
Häufige Fragen zur Erbschaftsteuerreform 2026
Ändert sich die Erbschaftsteuer schon 2026?
Nach aktuellem Stand nicht automatisch. Das Verfassungsgericht verhandelt im Oktober 2026, ein Urteil kann Monate danach folgen, und selbst dann setzt Karlsruhe dem Gesetzgeber in solchen Fällen meist eine Frist zur Nachbesserung statt eine sofortige Änderung anzuordnen. Ein eigenständiges Reformgesetz der Bundesregierung liegt bislang nicht vor.
Betrifft mich das Verfahren, wenn ich kein Unternehmen erbe?
Das konkrete Verfahren in Karlsruhe dreht sich um die Verschonung von Betriebsvermögen und betrifft damit in erster Linie Unternehmensnachfolgen. Die politische Reformdebatte insgesamt – etwa zu Freibeträgen und Immobilienbewertung – könnte aber grundsätzlich alle Erben betreffen, sollte sie irgendwann in ein Gesetz münden.
Sollte ich jetzt vorsorglich Vermögen verschenken, um von den aktuellen Regeln zu profitieren?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt vollständig von deiner individuellen Vermögens- und Familiensituation ab. Solche Entscheidungen gehören in eine sorgfältige, einzelfallbezogene Beratung durch Steuerberatung und Rechtsanwaltschaft, nicht in eine allgemeine Empfehlung.
Wo finde ich verlässliche Informationen zum weiteren Verlauf?
Die Pressemitteilungen des Bundesverfassungsgerichts und die Dokumentation des Bundestags sind die verlässlichsten Quellen für den tatsächlichen Verfahrensstand, deutlich zuverlässiger als Ankündigungen einzelner Parteien oder reißerische Schlagzeilen.
Fazit
Die Erbschaftsteuer steht 2026 spürbar stärker im Fokus als in den Jahren zuvor – ein Verfassungsgerichtsverfahren mit Verhandlungstermin, dazu ein politisches Reformkonzept, das schon vor dem Urteil in der Welt ist. Trotzdem gilt: Aktuell ist nichts beschlossen, und die Zeitachse zwischen Urteil und tatsächlicher Gesetzesänderung war historisch immer mit Jahren, nicht Wochen zu bemessen. Wer eine Vermögensübertragung plant, sollte das jetzt informiert und mit fachlicher Beratung tun – nicht aus Torschlusspanik, sondern weil eine durchdachte Nachfolgeplanung ohnehin sinnvoll ist, ganz unabhängig davon, wie Karlsruhe am Ende entscheidet.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für eine auf deine Situation zugeschnittene Einschätzung zur Erbschaftsteuer und Vermögensnachfolge wende dich an eine Steuerberatung oder eine Fachanwaltschaft für Erbrecht.